Heilpädagogische Tagesstätte
Die Aufgabe der Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT)
Die rechtlichen Grundlagen finden sich in den §§ 45-48a SGBVIII. Demnach hat die HPT die Aufgabe, die vorhandene Behinderung durch entsprechende heilpädagogische wie auch medizinische Maßnahmen zu mildern und dem Kind soweit als möglich die Teilnahme an der Gemeinschaft zu ermöglichen.
Dies beinhaltet auch die Ermöglichung bzw. Erleichterung des Schulbesuchs. Die HPT ergänzt und erweitert gemäß der Gesamtkonzeption der Einrichtung das schulische Angebot. Die Tagesstättengruppe entspricht der Klasse – eine enge Abstimmung der heilpädagogischen, medizinisch-therapeutischen und schulischen Maßnahmen ist somit gewährleistet.
Schwerpunkte der Arbeit in der HPT
Auf der Grundlage des Leitziels “Selbstverwirklichung in sozialer Integration” wurden für die einzelnen Stufen, angefangen vom Heilpädagogischen Kindergarten bis hin zur Berufsschulstufe, Teilkonzeptionen entwickelt. Darin finden sich schwerpunktmäßig folgende Bereiche für die tägliche Arbeit:
- Lebenspraktische Selbstständigkeit
- Integration in die soziale Umwelt
- Erweiterung des schulischen Angebots
- Sinnvolle Eigenbeschäftigung und Freizeitgestaltung